Mit dieser Abmahnung reagieren Sie auf einen Arbeitnehmer, Angestellten oder Betriebsangehörigen, der bereits mehr als einmal betrunken oder benebelt zur Arbeit erschienen ist beziehungsweise während der Arbeit Drogen oder Alkohol konsumiert. Die Abmahnung gehört in die Personalakte, muss allerdings vertraulich behandelt werden. Im Wiederholungsfall kann ein solches Fehlverhalten eine Kündigung rechtfertigen; der Mitarbeiter muss allerdings zuvor abgemahnt werden.
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+ Formal korrekt wegen Alkoholkonsums während der Arbeitszeit abmahnen!
+ Von Arbeitsrechtlern erstellt und in der Praxis bewährt