Inhalt: Abnahmeprotokoll
1. Wohnzimmer
2. Schlafzimmer
3. Kinderzimmer 1
4. Kinderzimmer 2
5. Gäste- und Arbeitszimmer
6. Flur
7. Küche
8. Bad
9. WC
10. Abstellkammer
11. Balkon und Wintergarten
12. Kellerräume
13. Stellplatz
14. Mietergarten
15. Sonstige Mietgegenstände
16. Zählerstände
17. Sonstiges
Das Abnahmeprotokoll soll Streitigkeiten verhindern
Ein Abnahmeprotokoll kommt üblicherweise bei der Übergabe von Geschäfts- oder Wohnräumen zu Stande und erfasst den Status Quo eines Mietobjektes. Mit einem Abnahmeprotokoll sollen Streitigkeiten über ernsthafte Schäden an den Wänden, Böden und Decken einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit verhindert werden. Aber auch undichte, brüchige und mangelhafte Stellen, die nicht sofort ins Auge fallen werden in einem Abnahmeprotokoll vermerkt.
Ein von beiden Seiten im Anschluß an eine Begehung unterschriebenes Dokument schafft Klarheit und verhindert Auseinadersetzungen über Schönheitsfehler nach Übergabe der Wohnung oder der Gewerberäume. Vermieter und Mieter sollten mit dem Abnahmeprotokoll durch die Wohnung gehen und alles genauestens prüfen. Gibt es unterschiedliche Ansichten über den Zustand eines Waschbecken, einer Zimmerecke oder einer Türschwelle sollte direkt vor Ort geklärt werden, wer diese Schäden beseitigt.