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Anzeige beim Bauamt wegen ungenehmigter Bautätigkeit

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Auch als Nachbar haben Sie Rechte. Wenn durch bauliche Maßnahmen auf dem Nachbargrundstück Ihre diese tangiert werden, sind Sie nicht zur Duldung verpflichtet. Gegen baulich nicht genehmigte Anlagen können Sie eine Anzeige beim Bauamt einreichen. Dieses Recht steht Ihnen auch zu, wenn Sie im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens übergangen und nicht angehört wurden. Nutzen Sie direkt nach dem Download ganz einfach unseren Musterbrief Anzeige Bauamt und reichen diesen ein.

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Wann handelt es sich um eine ungenehmigte Bautätigkeit?

Um eine ungenehmigte Bautätigkeit handelt es sich immer dann, wenn genehmigungspflichtige Aktivitäten im Bauwesen vorgenommen werden, ohne vorab eine Bauerlaubnis einzuholen. Dies bezeichnet man dann als einen sogenannten Schwarzbau, welcher durch eine Anzeige beim Bauamt als Ordnungswidrigkeit unter Strafe gestellt wird.

Wann muss der Nachbar zustimmen?

Für Bautätigkeiten im Außenbereich wird nur dann eine Zustimmung der Nachbarn benötigt, wenn sich diese im Grenzbereich zum Nachbargrundstück befindet und beispielsweise den notwendigen Grenzabstand unterschreitet. Der Grenzabstand ist abhängig vom Bauvorhaben in jedem Bundesland festgelegt. Bei der Erbauung von Garagen, Gartenschuppen oder Ähnlichem ist die Grenzbebauung meist gestattet, darf jedoch nicht höher als 3 Meter und nicht länger als 9 Meter sein.

Halten Sie sich an derartige Vorgaben nicht oder sprechen jene Bauvorhaben nicht mit Ihrem Nachbarn ab, so kann es entsprechend zu einer Anzeige beim Bauamt kommen.

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