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Kfz Mietvertrag

Vertrag Vermietung Kraftfahrzeug inklusive Übergabeprotokoll

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Diese Vorlage für einen Mietvertrag Kfz eignet sich sowohl für eine kurzzeitige Vermietung von Pkw als auch für die längerfriste Überlassung eines Fahrzeugs. Vor der Übergabe des Mietwagens an den Mieter sollten Sie einen schriftlichen Mietvertrag abschließen. Zu klären ist nicht nur die Höhe der Miete für das Auto. Auch Fragen zur Versicherung oder zum Verhalten bei einem Unfall sind im Kfz Mietvertrag geregelt. Diese Kfz-Mietvertrag Vorlage als DOC oder PDF zum Download können Sie sofort am Rechner bearbeiten und mehrfach verwenden. Wichtig: Halten Sie bei der Übergabe den Zustand des Mietautos fest. Ein passendes Übergabeprotokoll erhalten Sie in der Anlage.

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Vertragsinhalt des Kfz-Mietvertrages

Der Mietvertrag für ein Kfz beginnt mit einer präzisen Beschreibung des Vertragsgegenstandes. Halten Sie alle Details zum Mietwagen schriftlich fest, beispielsweise Fahrzeugtyp und Baujahr sowie den Kilometerstand. Auch auf die Ausstattung mit ABS, Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten sollte verwiesen werden. Soll gleichzeitig Zubehör vermietet werden, wie etwa ein Kindersitz oder ein Anhänger, dann führen Sie diese Gegenstände auf. Bei Übergabe des Fahrzeugs sollte in jedem Fall ein Protokoll erstellt werden. Etwaige Vorschäden, Kratzer oder andere Mängel sind darin festzuhalten.

Zu Beweiszwecken sind auch Fotografien sinnvoll. Im Anhang zu unserem Vertrag finden sich Vorlagen zu Protokollen bei Übergabe und Rückgabe. Diese bieten Ihnen als Mieter und Vermieter eine gute Übersicht und können im Detail noch ergänzt werden. Wichtig: Wenn der Kfz Mietvertrag online abgeschlossen wird, dann muss der Mieter auf sein gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter den Pkw für den Privatgebrauch benötigt. Wird der Mietwagen im gewerblichen Bereich benötigt, hat der Mieter kein Widerrufsrecht.

Bei einer Online Vermietung wird in der Regel der Mieter im Rahmen des Vertragsschlusses gebeten, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und ihnen zuzustimmen. Auch muss er über den Datenschutz aufgeklärt werden und der Datenschutzerklärung zustimmen. Auch die Frage einer Kündigung vor Vertragsantritt, also einer Stornierung sollte bei der Buchung geklärt werden. In der Regel ist eine kostenfreie Stornierung bis zu 24 Stunden vor Beginn der Miete möglich. 

Welche Punkte regelt ein Kfz-Mietvertrag?

Im Kfz Mietvertrag muss im Detail festgehalten werden, wann der Mietwagen übergeben werden soll. Auch die Mietdauer sollte geklärt werden. Möglich ist auch eine Vermietung auf unbestimmte Zeit. In dem Fall ist erforderlich, dass der Vertrag eine Aussage dazu macht, wann Mieter und Vermieter den Vertrag kündigen können. Auch sollte besprochen werden, wie der Mieter vorgehen soll, wenn er eine Verlängerung des Vertrages wünscht. In vielen Fällen ist nicht absehbar, wie lange das Fahrzeug benötigt wird. Und: Nicht immer wird das Auto dort zurückgegeben, wo es übernommen wurde. Wenn die Rückgabe an einer anderen Filiale des Vermieters stattfinden soll, kann dies im Mietvertrag vermerkt werden. Soll eine Kaution geleistet werden, dann muss auch dies schriftlich vereinbart werden. Bei der Höhe der Mietzahlung kann ein Pauschalpreis für die Mietdauer festgelegt werden oder auch eine Preis pro Stunde, Tag oder Woche – je nach Bedarf.

Bei Vermietung eines Kfz Versicherungsfragen unbedingt klären

Ein weiterer Punkt, der im Mietvertrag angesprochen werden sollte, ist die Frage der Versicherung. Dies ist nicht nur erforderlich, um die Haftung zu klären, sollte ein Unfall stattfinden. Gerade in Fällen, in denen Mietwagen für den Urlaub benötigt wird, ist es gut, mit dem Vermieter das Verhalten bei einem Unfall durchzusprechen. Sollte das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, dann ist es in der Regel ratsam die Polizei einzuschalten. Wird der Unfall nicht ordnungsgemäß aufgenommen, riskieren Sie, dass der Vermieter Ihnen die Rückzahlung der Kaution verweigert.

Es gibt auch Fälle in denen der Mietwagen vom Mieter nach einem Unfall gemietet wird, weil das eigene Auto in der Werkstatt ist. Dann hat der Geschädigte gegenüber der Versicherung des Schädigers Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Mietwagen. Der Vermieter kann dann auch direkt mit der Versicherung abrechnen, wenn der Mieter eine Abtretungserklärung unterschreibt. Doch Vorsicht: Klären Sie mit der Versicherung die Übernahme der Mietwagenkosten im Vorfeld. Der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte nach einem Unfall, ein günstiges Ersatzwagenangebot der Versicherung annehmen muss. Er hat also keine freie Wahl, was einen Mietwagen betrifft, sofern die Angebote vergleichbar sind.

Was geschieht wenn der Mieter einen Schaden am Fahrzeug nicht bemerkt?

Es gibt Fälle, in denen der Mieter eine Beschädigung des Fahrzeugs nicht bemerkt. Dann muss geklärt werden, wer die Beweislast für eine Beschädigung während der Mietzeit trägt. In der Regel muss der Vermieter beweisen, dass die Beschädigung bei Rückgabe vorlag. Was aber, wenn der Mieter den Mietwagen auf dem Parkplatz abstellt und die Beschädigung eintritt, während der Mieter im Büro wartet? Einen solchen Fall entschied das Amtsgericht Leipzig zu Gunsten des Mieters.

Dieser hatte einen Zeugen dafür, dass der per Mietvertrag gemietete Pkw unbeschädigt auf dem Parkplatz des Vermieters abgestellt worden war. Der Vermieter hatte das Fahrzeug dann erst einige Zeit nach der Rückgabe der Autoschlüssel untersucht und einen Schaden festgestellt. Er bliebt auf den Reparaturkosten sitzen, da er nicht beweisen konnte, dass die Beschädigung nicht auch auf dem Parkplatz durch das Fahrzeug eines Dritten hätte verursacht worden sein können. Um einen Streit zu vermeiden, sollte immer direkt bei der Rückgabe eine Besichtung des Fahrzeugs stattfinden und protokolliert werden.

Inhalt: Mietvertrag für ein Kfz

  • §1 Mietgegenstand
  • §2 Zustand des Fahrzeuges
  • §3 Mieter
  • §4 Übergabe, Mietdauer
  • §5 Miete, Kaution
  • §6 Pflichten des Mieters, Nutzung des Fahrzeuges
  • §7 Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen
  • §8 Verhalten bei Verkehrsunfällen, Haftung
  • §9 Besondere Vereinbarungen
  • Anlage I: Übergabeprotokoll Anlage II: Rückgabeprotokoll

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