Inhalt: Privater Darlehensvertrag
Der private Darlehensvertrag nach schweizerischem Recht enthält folgende Paragraphen:
- §1 Darlehensbetrag und Darlehenszweck
- §2 Auszahlung
- §3 Tilgung
- §4 Zinssatz und Zinszahlungen
- §5 Sicherheiten
- §6 Kündigung
- §7 Sonstige Vereinbarungen
- §8 Salvatorische Klausel
Schriftliche Absicherung von privaten Geldgeschäften
Warum an Banken und Kreditinstitute hohe Zinsen zahlen, wenn man auch im Familienkreis einen finanzkräftigen Geldgeber hat? Geliehenes Geld von Freunden oder Verwandten wird gern entgegen genommen, wenn es um die Ausrichtung einer Hochzeit, die Ausstattung des Kinderzimmers oder sogar den Hausbau geht. Doch leider werden zuvor geleistete Rückzahlungsversprechen häufig nur schleppend eingehalten. Hinterher gibt es nicht selten Streit: Waren nun monatliche Raten vereinbart und wenn ja in welcher Höhe? War die Rückzahlung nach einem Jahr zu leisten oder erst nach drei Jahren? Sollte das Darlehen nicht ausdrücklich für ein neues Auto verwendet werden und nicht für den neuen Fernseher? Beugen Sie zermürbenden Streitigkeiten vor und sichern Sie sich durch einen schriftlichen Darlehensvertrag ab.